Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Mietung der Fotobox und des Fotobox-Caravan
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden für jeden Fotobox-Auftrag sowie Mietvertrag für Fotobox / Fotobox Caravan zwischen Marius Lindemann „NORDHARZ-FOTOBOX.DE“, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und einem Kunden, nachfolgend Auftraggeber genannt, Anwendung.
§ 1 Allgemeines
Für Leistungen des Auftragnehmers finden ausschließlich diese Bedingungen Anwendung. Abweichungen für einzelne Verträge müssen schriftlich festgehalten werden und von beiden Parteien zugestimmt werden.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.
§ 3 Leistungsumfang, Leistungserfüllung
- Mit dem Mietvertrag wird die zeitlich limitierte Überlassung einer Fotobox oder des Fotobox-Caravan mit dem vereinbarten Zubehör (im Folgenden Fotobox) gegen Entrichtung einer Gebühr vereinbart.
- Der Auftragnehmer liefet die Fotobox und baut diese an einem vom Auftraggeber festgelegten Ort auf. Der Zeitpunkt des Aufbaus wird im Vorfeld miteinander abgestimmt.
- Der Leistungsumfang der Fotobox richtet sich nach dem im Mietvertrag festgelegten Paket, dessen Umfang der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden kann.
- Die Überlassung der Fotobox wird grundsätzlich für einen Tag vereinbart. Sollte auf Wunsch des Auftraggebers der Aufbau bereits einen oder mehrere Tage vor oder der Abbau einen oder mehrere Tage nach vereinbartem Termin erfolgen, so kann der Auftragnehmer dafür je angefangenem Tag eine Gebühr in Höhe der vereinbarten Mietkosten verlangen.
- Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Fotobox und schlagen Regulierungsversuche durch den Auftragnehmer fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Seiten des Auftraggebers sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt bis vor das Veranstaltungsgebäude. Sollten hierfür besondere Erlaubnisse erforderlich sein sind diese durch den Auftraggeber zu besorgen und gegebenenfalls zu bezahlen.
- Sollte eine direkte Zufahrt nicht möglich sein, so hat der Auftraggeber ausreichend Hilfskräfte für den Transport der Technik zwischen Fahrzeug des Auftragnehmers und Veranstaltungsort zu stellen.
- Bei Mietung des Fotobox-Caravan ist eine Zufahrt des Gespanns bis zum Aufstellort zwingend erforderlich. Eine Wendemöglichkeit ist dabei zu berücksichtigen.
- Der Auftraggeber sorgt für einen kostenfreien Parkplatz für den PKW des Auftragnehmers direkt am Veranstaltungsgebäude. Sollten hierfür besondere Erlaubnisse erforderlich sein sind diese durch den Auftraggeber zu besorgen und gegebenenfalls zu bezahlen.
- Der Auftraggeber sorgt für einen 230V/16A Stromanschluss in unmittelbarer Nähe zum Aufbauort der Fotobox. Der Stromkreis darf nicht für weitere Geräte genutzt werden. Eventuell anfallende Stromkosten trägt der Auftraggeber. Der Stromanschluss muss so erreichbar sein, dass keine Kabel über Laufwege verlegt werden müssen oder die Laufwege entsprechend gesichert werden.
- Für das Zubehör der Fotobox wird ein geeigneter Standfester Tisch zur Verfügung gestellt, der ungefähr 1,00m x 0,60m groß ist. Trifft nicht auf den Fotobox-Caravan zu.
- Bei Nutzung des Foto-Caravan im Freien ist der Auftraggeber für die Sicherstellung der Außen- und Inneneinrichtung gegen Witterungseinflüsse (z.B. Wind, Niederschlag) zuständig. Schäden, die durch Versäumen der Sicherung (z.B. Schließen der Tür, Einräumen der Dekoration) entstehen trägt der Auftragnehmer.
§ 5 Mietpreis, Zahlungsbedingungen
- Der Auftragnehmer erhält eine Mietgebühr in Höhe der im Mietvertrag oder im Angebot vereinbarten Leistungen.
- Der Auftragnehmer erstellt dem Auftraggeber eine entsprechende Rechnung nach der Veranstaltung.
- Die Vergütung ist binnen 14 Tage nach Rechnungserhalt an den Auftragnehmer zu zahlen. Die Zahlung der Vergütung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung.
- Versäumt der Auftraggeber die Zahlung der vereinbarten Vergütung kann der Auftragnehmer Bearbeitungsgebühren verlangen. Alle durch den Zahlungsverzug bedingten Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten etc.) sind in vollem Umfang durch den Auftraggeber zu begleichen.
§ 6 Haftung
Sobald die Fotobox des Auftragnehmers am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Auftraggeber bis zum Abbau der Fotobox für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden wird dem Veranstalter die Säuberung nachträglich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine nicht intakte Stromversorgung entstehen.
§ 7 Rücktritt vom Vertrag
§ 7.1 Rücktritt durch den Auftragnehmer
- Aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krankheit, Unfall,… ) kann es dazu kommen, dass der Auftragnehmer den Vertrag nicht erfüllen kann. Der Auftragnehmer wird dann einen anderen, gleichwertigen Anbieter für die Veranstaltung organisieren. Sollte dieses nicht mehr rechtzeitig gelingen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer kann den Auftrag abbrechen, wenn er sich oder seine Technik in Gefahr sieht. Dies kann durch unangemessenes Verhalten Dritter (Pöbeln, Drohungen, Zerstörungen) oder durch technische Gefahren (Stromschwankungen, Stromausfälle, Feuchtigkeit, fehlender Brandschutz) zustande kommen. In diesem Fall hat der Auftraggeber, unabhängig von der Nutzung, die vereinbarte Gebühr vollständig zu zahlen.
§ 7.2 Rücktritt durch den Auftraggeber
- Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Sofern die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für den Auftragnehmer realisierbar ist. Die höhere Gewalt ist dem Auftragnehmer nachzuweisen.
- Sollte der Auftraggeber aus anderen Gründen als höherer Gewalt vom Vertrag zurücktreten fallen Stornierungsgebühren nach der folgenden Kostentabelle an:
Zeitpunkt des Rücktritts vor der Veranstaltung
Stornierungsgebühr
Mehr als vier Wochen
Kostenfrei
Weniger als vier und mehr als zwei Wochen
50 % des im Angebot / Vertrag genannten Betrags
Weniger als zwei und mehr als eine Woche(n)
75 % des im Angebot / Vertrag genannten Betrags
Weniger als eine Woche
100 % des im Angebot / Vertrag genannten Betrags
- Kann der Auftragnehmer für den Veranstaltungstag einen anderen Auftrag wahrnehmen, reduzieren sich die Stornierungsgebühren auf den Differenzbetrag. Sollten durch den neuen Auftrag höhere Einnahmen erzielt werden, so entfallen die Stornierungsgebühren gänzlich.
- Kommt es durch höhere Gewalt (Stromausfall, Feuer, Unfall, …) oder auf Wunsch des Auftraggebers zum vorzeitigen Abbau der Fotobox, so hat der Auftraggeber, unabhängig von der Nutzungszeit, die vereinbarte Gebühr vollständig zu zahlen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Mietgegenstände bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Insbesondere gilt dies für nicht benutzte Farbbänder und Fotopapier. Das Druckmaterial geht erst durch den vorgesehenen Ausdruck über die Fotobox in das Eigentum des Kunden über.
§ 9 Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt hierbei 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer durch eine eindeutige Erklärung in Textform (elektronischer Schriftverkehr ist zulässig) seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, mitteilen.
Der Widerruf ist zu richten an:
Marius Lindemann
Am Stadtpark 1
38642 Goslar
info@nordharz-fotobox.de
- Wird der Vertrag weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Termin geschlossen, so verzichtet der Auftraggeber auf sein Widerrufsrecht.
§ 10 Datenschutzerklärung
Die „Datenschutzbelehrung für Anfragen und Verträge“ ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Vertragsschluss erklärt der Auftragnehmer diese gelesen und verstanden zu haben.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Weitere Bestimmungen zu diesen AGB sind grundsätzlich schriftlich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu vereinbaren.
- Es wird im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (§§29, 38 ZPO) grundsätzlich der Gerichtsstand und Erfüllungsort in Goslar vereinbart.
Stand: Januar 2025